Streit
Oh nein, jetzt streiten sie wieder...

Die lösung
Ja ich habs!!
Wir rufen die Schlichter von der Schlichtungsstelle an. Die können meinen Eltern bestimmt helfen.

Gespräch zu viert
Spitze!
Endlich wird über alles gesprochen.
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Tätigkeitsfelder

Die Konfliktoren® und Rechtsanwälte der Schlichtungsstellen schaffen mit Ihnen zusammen rechtsverbindliche Lösungen in Streit- und Konfliktsituationen. Ein Rechtsstreit vor Gericht kann so vermieden werden.

Eine Auswahl unserer Tätigkeitsbereiche:

  • Trennung und Scheidung

Wir regeln mit Ihnen rechtsverbindlich alle Trennungsfolgen wie:
-Umgang mit den Kindern (auf Wunsch unter Einbeziehung der Kinder, Jugendlichen)
-Unterhalt
-Vermögensauseinandersetzung
-Rentenansprüche
Eine unkomplizierte, einverständliche Scheidung ist im Anschluss möglich. hierfür benötigt der Antragsteller einen Rechtsanwalt.

  • Eheverträge

Sie wollen heiraten oder sind verheiratet und möchten gewisse Dinge regeln. Insbesondere dann, wenn Sie Kinder mit in die Ehe bringen, empfiehlt sich oft ein Ehe- und/oder Erbvertrag. Wir beraten und gestalten nach Ihren individuellen Wünschen diese Verträge.

  • Konflikte in Institutionen (Unternehmen, Behörden, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Vereine)

Bei Konflikten in Institutionen sind in der Regel mehrere Personen beteiligt. Hier empfiehlt sich meist, dass wir vor Ort schlichten. Unsere Arbeit beinhaltet Gespräche mit den Beteiligten. Betriebs- bzw. Personalräte werden einbezogen. Bei Bedarf arbeiten wir auch an Strukturen bzw. geben hierzu Empfehlungen ab. Ist es nicht möglich, mit den Beteiligten zu einer Lösung zu kommen, dann besteht die Möglichkeit eines Schlichterspruchs.

  • Generationenkonflikte, Generationswechsel im Unternehmen

Wir helfen die mit einem Generationswechsel verbundenen vielschichtigen Probleme und Fragen unter den Beteiligten zu klären und einer dauerhaften verbindlichen Lösung zuzuführen.

  • Testamentsfragen und Erbstreitigkeiten

Sie möchten das Erbe frühzeitig regeln und spätere Auseinandersetzungen vermeiden. Wir beraten Sie, auf Wunsch auch unter Einbeziehung aller Beteiligten, und gestalten das Testament oder den Erbvertrag.
In bereits bestehenden Erbstreitigkeiten erarbeiten wir mit den Betroffenen eine Lösung. Dadurch ersparen sich Angehörige zum Gegner vor Gericht zu werden.

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung


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